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Rechtsanwalt Magdeburg

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Ihre Kanzlei in Magdeburg

Die Kanzlei RECHTSANWÄLTE REMMERS • ROBRA • MEYER Partnerschaft mbB wurde im Jahre 1995 von Herrn Dr. h. c. Walter Remmers, Landesjustizminister a. D. in Niedersachsen und Sachsen- Anhalt, sowie Herrn Rainer Robra, bis 1994 Staatssekretär im Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, derzeit Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt, gegründet.

Wir bieten Rechtsberatung für Privatmandanten & Unternehmer

Unsere Fachgebiete im Überblick

  • Arbeitsrecht

  • Bau- und Architektenrecht

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Gewerbliches Mietrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Mediation

  • Medizin- und Arzthaftungsrecht

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Sozialrecht

  • Vergaberecht

  • Verkehrsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Verwaltungsrecht

Über uns und unsere Mandanten

Die Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei erstrecken sich von der bodenständigen Versorgung des Rechtsberatungsbedarfs am Standort der Landeshauptstadt Magdeburg über die umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen bis hin zur Vertretung und Beratung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Einrichtungen.

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ZERTIFIZIERUNG

Qualität ist uns wichtig

Uns ist Qualität sehr wichtig. Daher haben wir bereits vor vielen Jahren damit begonnen, die Prozesse unserer Kanzlei nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Wir lassen unser Managementsystem fortlaufend vom TÜV Süd zertifizieren, um eine stetige Optimierung unserer Arbeit für Sie zu erreichen.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

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Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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